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POSMAN in Österreich!

Neue gesetzliche Regelungen ab dem 1.1.2016 in Österreich

Wir erfüllen schon heute die gesetzlichen Anforderungen in Österreich für das Jahr 2016 und garantieren, dass unsere Systeme (ausser iOS und Android) für die Manipulationssicherheit in 2017 umrüstbar sind!


Registrierkassenpflicht

Ab dem 1.1.2016 gilt in Österreich die Einzelaufzeichnungspflicht mit einer Registrierkasse. Grundvoraussetzung ist ein Mindestumsatz  von 15.000,-€ (netto) pro Jahr und Betrieb, und einem Baranteil (BAR, Kreditkarte, EC) von mehr als 7.500,-€.

Die an der Kasse erstellten Belege müssen folgende Informationen beinhalten:

  •   Lieferndes Unternehmen
  •   Fortlaufende Nummer
  •   Tag der Ausstellung
  •   Menge
  •   Handelsübliche Bezeichnung
  •   Betrag

Ab 01.01.2017 sind die Belege zusätzlich mit folgenden Informationen zu versehen:

  •   Kassenindentifikationsnummer
  •   Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
  •   Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt
  •   Maschinenlesbarer Code (z.B. QR-Code)
  •   Signatur in OCR, QR-Code oder als Link

Jeder Kunde muss einen Beleg erhalten!

Wenn Sie die Umrüstung auf ein neues Kassensystem zwischen dem 28.02.2015 und dem 1.1.2017 vornehmen, können Sie eine Prämie von 200,-€ pro Kassensystem erhalten bzw. 30,-€ pro Erfassungseinheit.

Weitere Informationen und Details finden Sie unter folgendem Link: www.wko.at/registrierkassenpflicht